Wie Sie ein Goldenes Visums in Spanien beantragen

Wenn Sie in Spanien beispielsweise in Immobilien investieren möchten, sollten Sie sich über das Goldene-Visum-Programm informieren. Mithilfe dieser Regelung können Sie bis zu 10 Jahre lang in Spanien leben und arbeiten, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen für die Beantragung eines Goldenen Visums in Spanien

Wenn Sie darüber nachdenken, nach Spanien zu ziehen, ist ein sogenanntes Goldenes Visum bestimmt interessant für Sie. Dieses Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie in Spanien leben und arbeiten dürfen. Um dieses Visum zu erhalten, müssen Sie allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, fünf Jahre lang in Spanien leben und eine bedeutende Investition in der spanischen Wirtschaft tätigen.


Bevor Sie allerdings ein solches Visum beantragen, empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsexperten konsultieren, der Sie bei dem Antragsverfahren unterstützt. Bei den Experten von La Vida sind Sie dafür in den besten Händen. Die Mitarbeiter von La Vida verfügen über fundierte Kenntnisse des spanischen Rechts und des lokalen Bankensystems. Sie unterstützen Sie bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente, sodass Ihr Visum auch wirklich genehmigt wird. Egal, ob Sie gerade erst anfangen oder schon ein erfahrener Geschäftsmann (oder Geschäftsfrau) sind, die Experten von La Vida helfen Ihnen weiter.

Spanien ist ein sehr attraktives Land für ausländische Investoren. Die Infrastruktur des Landes gilt als eine der besten der Welt. Außerdem bietet Spanien jede Menge Steuervorteile für Inhaber des Goldenen Visums und das Bildungssystem in Spanien ist  absolut erstklassig.

Obwohl die Voraussetzungen für die Beantragung eines Golden Visums nicht sehr streng sind, gibt es einige Dinge, die das Verfahren vereinfachen. Zunächst müssen Sie ein Bankkonto in Spanien eröffnen. Und: Sie müssen in Immobilien investieren. Diese Art der Investition ist die beliebteste, aber es gibt noch andere Möglichkeiten.

So können Sie beispielsweise in ein Start-up-Unternehmen investieren. Wenn Sie sich für ein Unternehmen entschieden haben, benötigen Sie eine Bescheinigung eines bei der spanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (CNMV) registrierten finanziellen Intermediärs. Oder aber Sie erwerben Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Wenn Sie auf diese Weise investieren möchten, müssen Sie zudem eine Bescheinigung eines registrierten Brokers vorlegen.

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in Spanien erwägen, ist außerdem eine  Eigentumsbescheinigung des Grundbuchamtes erforderlich. Diese Bescheinigung muss innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Antrag eingereicht werden. Ihre Investition kommt allerdings nur dann für das Goldene Visum in Frage, wenn Sie nachweisen können, dass der Wert der Immobilie, die Sie kaufen, mindestens 500.000 € beträgt.

Daneben gibt es weitere Bedingungen, die Sie erfüllen müssen. So müssen Sie beispielsweise nachweisen können, dass Sie in Spanien krankenversichert sind. Und schließlich müssen Sie Spanien besuchen, bevor Sie einen solchen Antrag stellen. Ein Anwalt kann Sie bei dem gesamten Verfahren unterstützen. 

Spanien bietet seinen Bürgern viele attraktive visafreier Investitionsmöglichkeiten. Eine dieser Optionen ist das Spanien-Investorenvisum. Dieses Visum erhalten Nicht-EU-Bürger, die in ein Unternehmen oder eine Immobilie in Spanien investieren. Dafür muss der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein und darf keine Vorstrafen haben. Außerdem muss die Investition positive sozioökonomische Auswirkungen in diesem Geschäftsbereich haben.

Investitionsmöglichkeiten im Rahmen der Regelung rundum das Goldene Visum

Das spanische Goldene Visum ermöglicht es ausländischen Investoren, Einwohner von Spanien zu werden, aber es bietet auch zahlreiche andere Vorteile für Investoren, die in  Spanien leben möchten. Außer der, dass Sie sich damit problemlos in Spanien niederlassen können, können Sie damit auch visumfrei durch die Länder des Schengen-Abkommens reisen.


Um ein Goldenes Visum beantragen zu können, müssen Sie zunächst einen erheblichen Geldbetrag in Spanien investieren, beispielsweise durch Gründung eines neuen Unternehmens, den Kauf einer Immobilie oder durch Investition in ein bestehendes Unternehmen. Diese Investitionen bieten Unternehmern nämlich so einige attraktive Steuervorteile.

Sie können das Visum selbst beantragen oder die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente haben, wenden Sie sich an ein spanisches Konsulat in Ihrem Heimatland. Dafür müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Wichtig ist natürlich, dass die Angaben auf dem Anfrageformular korrekt sind, da Ihre Anfrage sonst eventuelle abgelehnt wird.

Neben den Anforderungen an die Investition müssen Sie noch einige Dinge regeln, damit Ihr Antrag genehmigt wird. Zunächst benötigen Sie ein gültiges Bankkonto, Sie müssen über genügend Geld verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Aufenthalts in Spanien bestreiten zu können und Sie dürfen nicht vorbestraft sein.

Spanien bietet zwei Möglichkeiten, in ein spanisches Start-up-Unternehmen zu investieren. Entweder als Anteilseigner des Unternehmens oder als Einzelperson. Beide Optionen sind mit einem erheblichen Papieraufwand verbunden, daher empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann bzw. einer Fachfrau beraten zu lassen, wenn Sie in ein neu gegründetes Unternehmen investieren wollen.

Eine weitere Möglichkeit, in ein spanisches Unternehmen zu investieren, ist der Kauf einer Mehrheitsbeteiligung an einem spanischen Unternehmen, eine der beliebtesten Investitionsmöglichkeiten im Rahmen des Goldenen-Visum-Programms. Die Investition in ein Unternehmen ist etwas komplizierter als der Kauf einer Immobilie, aber sie ermöglicht es Ihnen, Arbeitsplätze zu schaffen.

Einer der wichtigsten Punkte des Investitionsprozesses ist die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente ins Spanische. Achten Sie darauf, dass diese mit einer Apostille versehen und notariell beglaubigt sind. Wenn Sie beispielsweise ein ausländischer Investor in einem Unternehmen sind, benötigen Sie ein „Certificate of Good Standing" (ein Führungszeugnis) und eine Eintragsbescheinigung.

Wenn Sie alle Investitionsunterlagen haben, sollten Sie sich an die Abteilung für Großunternehmen und strategische Gruppen des spanischen Konsulats in Ihrem Heimatland wenden oder Ihre Dokumente elektronisch einreichen. Das spanische Konsulat prüft dann, ob Ihre Unterlagen vollständig und korrekt sind.

Sobald die Genehmigung erteilt ist, erhalten Sie ein Goldenes Visum für Spanien. Damit können Sie in Spanien leben und ohne Visum in alle 26 Schengen-Länder reisen. Allerdings müssen Sie sich mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten, sonst müssen Sie Einkommensteuer zahlen.

Voraussetzungen für die Verlängerung des Goldenen Visums in Spanien

Wenn Sie ein Goldenes Visum in Spanien beantragen bzw. verlängern möchten, müssen Sie dafür die richtigen Voraussetzungen erfüllen, d. h. Sie müssen nicht nur bestimmte Wohnsitz- und Visumerfordernisse erfüllen, sondern auch einige finanzielle Transaktionen durchführen und eine Gebühr für Ihren Antrag zahlen.


Als Erstes müssen Sie ein spanisches Bankkonto eröffnen, für das eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde oder des Reisepasses Ihrer minderjährigen Kinder erforderlich sind, und Sie benötigen einen beglaubigten Übersetzer, der Ihre Dokumente ins Spanische übersetzt. Nachdem Sie ein Bankkonto eröffnet haben, können Sie Ihren Antrag auf das Visum und Aufenthaltsgenehmigung schneller abschließen.

Eine weitere Voraussetzung ist eine private Krankenversicherung. Um kostenlose medizinische Versorgung zu erhalten, benötigen Sie eine spanische Sozialversicherungsnummer. Es gibt zwei Möglichkeiten, eine spanische Sozialversicherungsnummer zu erhalten, eine davon ist eine Anstellung bei einem spanischen Unternehmen.

Sie sollten Ihren Antrag und andere Unterlagen bei einem Rechtsvertreter einreichen. In der Regel wird dafür ein Anwalt empfohlen, aber Sie können dies auch selbst erledigen. La Vida - Golden Visa kann Sie bei diesem Prozess unterstützen. Die Experten von La Vida verfügen über jede Menge Erfahrung in der Zusammenarbeit mit lokalen Anwälten, Brokern und Banken. Sie können Ihnen bei allem helfen: von der Vorbereitung Ihres Antrags über die Einrichtung eines Bankkontos bis hin zur Suche nach einem Broker.

Sobald Sie sich mindestens ein Jahr in Spanien aufgehalten haben, können Sie eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Damit können Sie als Arbeitnehmer in Spanien leben und arbeiten. Um Ihren Status zu behalten, müssen Sie Spanien mindestens einmal im Jahr besuchen. Sie können zudem die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie schon mindestens 10 Jahre im Land leben.

Bei diesen Investitionsprogrammen müssen Sie einen bestimmten Betrag in ein vorher festgelegtes Unternehmen oder in ein neu gegründetes Unternehmen investieren oder eine Investition tätigen, die eine gewisse soziale Bedeutung aufweist, beispielsweise Investitionen in Immobilien, Finanzanlagen oder Aktien. Je nach der Art der Investition, die Sie tätigen möchten, müssen Sie bei der spanischen Regierung einen Nachweis über diese Investition einreichen.

Auch Nicht-EU-Bürger können nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien die Staatsbürgerschaft beantragen. Dafür müssen Sie 10 Jahre lang jedes Jahr mindestens sechs Monate in Spanien verbringen. Um die Voraussetzungen dafür zu erfüllen, müssen Sie neben der Zahlung von Steuern noch weitere Bedingungen erfüllen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie und Ihre Familienangehörigen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese Genehmigung gilt für ein oder zwei Jahre und kann problemlos verlängert werden. Diese Aufenthaltsgenehmigung wird allerdings ungültig, wenn der Inhaber das Land verlässt, ohne diese vorab zu verlängern.